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Seit über 25 Jahren bin ich als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Versicherungsrechts (Fachanwältin seit 2009) und des Haftungsrecht der freien Berufe tätig und vertrete dabei – überwiegend als Vertrauensanwältin einer Vielzahl deutscher Versicherer – die Interessen von Rechtsanwälten, Notaren, Maklern, Hausverwaltern usw. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit einem Notar verfüge ich über fundierte, praktische Erfahrungen im Immobilienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht und bin damit in der Lage, Sie schnell und kompetent bei Rechtsfragen auch aus diesen Rechtsgebieten zu unterstützen. Zu meinen Tätigkeitsfeldern zählen seit langen Jahren auch das Bankrecht und das Baurecht.
Seit über 25 Jahren bin ich als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Versicherungsrechts (Fachanwältin seit 2009) und des Haftungsrecht der freien Berufe tätig und vertrete dabei – überwiegend als Vertrauensanwältin einer Vielzahl deutscher Versicherer – die Interessen von Rechtsanwälten, Notaren, Maklern, Hausverwaltern usw. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit einem Notar verfüge ich über fundierte, praktische Erfahrungen im Immobilienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht und bin damit in der Lage, Sie schnell und kompetent bei Rechtsfragen auch aus diesen Rechtsgebieten zu unterstützen. Zu meinen Tätigkeitsfeldern zählen seit langen Jahren auch das Bankrecht und das Baurecht.
Seit über 25 Jahren bin ich als Rechtsanwältin auf den Gebieten
– Versicherungsrechts (Fachanwältin)
– Anwaltshaftungsrecht
– Notarhaftungsrecht
– Immobilienrecht
– Baurecht
– Bankrecht
tätig und bin damit in der Lage, Sie schnell und kompetent bei allen Fragen aus diesen Rechtsgebieten zu unterstützen.
Im Versicherungsrecht entstehen rechtliche Probleme häufig im Zusammenhang mit dem Verständnis der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und den vertraglich festgelegten Verpflichtungen der Parteien. Das „Juristendeutsch“ der Versicherungsbedingungen ist für Nichtjuristen nur schwer verständlich. Ich kann Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrung schnell und zuverlässig Auskunft darüber geben, welche Leistung Sie von Ihrem Versicherer erwarten und ggf. mit meiner Hilfe gerichtlich durchsetzen können. Dabei lege ich Wert auf verständliche Erklärungen. Vor einem Prozess erhalten Sie ein schriftliches Kurzgutachten zu den Prozessaussichten. Dadurch werden Missverständnisse, überflüssige Prozesse und unnötige Kosten vermieden
Viele Menschen haben falsche Vorstellungen von den Pflichten eines Rechtsanwalts. Diese sind nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) sehr weitreichend. Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Anwalt hätte etwas falsch gemacht, benötigen Sie einen auf Anwaltshaftungsrecht spezialisierten Anwalt, der prüft, ob tatsächlich ein Anwaltsfehler vorliegt und ob Ihnen ein durchsetzbarer Schaden entstanden ist. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit – überwiegend im Auftrag von Rechtsanwälten und deren Versicherern – verfüge ich über einen guten Überblick über die Pflichten des Rechtsanwalts gegenüber seinen Mandanten, die Probleme bei der Zurechnung des Ihnen entstandenen Schadens und die prozessualen Besonderheiten der Anwaltshaftung.
Wenn Sie mich beauftragen, werde ich zunächst mit Ihnen den Sachverhalt aufklären, ggf. eine außergerichtliche Einigung anstreben und , wenn Erfolgsaussichten für ein gerichtliches Verfahren bestehen, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Viele Menschen haben falsche Vorstellungen von den Pflichten eines Rechtsanwalts. Diese sind nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) sehr weitreichend. Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Anwalt hätte etwas falsch gemacht, benötigen Sie einen auf Anwaltshaftungsrecht spezialisierten Anwalt, der prüft, ob tatsächlich ein Anwaltsfehler vorliegt und ob Ihnen ein durchsetzbarer Schaden entstanden ist. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit – überwiegend im Auftrag von Rechtsanwälten und deren Versicherern – verfüge ich über einen guten Überblick über die Pflichten des Rechtsanwalts gegenüber seinen Mandanten, die Probleme bei der Zurechnung des Ihnen entstandenen Schadens und die prozessualen Besonderheiten der Anwaltshaftung.
Wenn Sie mich beauftragen, werde ich zunächst mit Ihnen den Sachverhalt aufklären, ggf. eine außergerichtliche Einigung anstreben und , wenn Erfolgsaussichten für ein gerichtliches Verfahren bestehen, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen
Notarhaftung
Auch Notare machen Fehler und müssen dafür einstehen. Da Notare ein öffentliches Amt ausüben, sind sowohl ihre Amtspflichten als auch ihre Haftung in besonderen Gesetzen geregelt (BNotO, BeurkG …). Notarhaftung ist ein Spezialgebiet mit vielen Fallstricken, in dem ich mich durch meine langjährige Tätigkeit – Vertretung von Notaren in Haftungsprozessen – gut auskenne und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne unterstütze. Dabei liegt mein Beratungsschwerpunkt in der Durchsetzung von begründeten Ansprüchen aber auch in der Vermeidung unnötiger, kostenintensiver Prozesse.
Notarhaftung
Auch Notare machen Fehler und müssen dafür einstehen. Da Notare ein öffentliches Amt ausüben, sind sowohl ihre Amtspflichten als auch ihre Haftung in besonderen Gesetzen geregelt (BNotO, BeurkG …). Notarhaftung ist ein Spezialgebiet mit vielen Fallstricken, in dem ich mich durch meine langjährige Tätigkeit – Vertretung von Notaren in Haftungsprozessen – gut auskenne und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne unterstütze. Dabei liegt mein Beratungsschwerpunkt in der Durchsetzung von begründeten Ansprüchen aber auch in der Vermeidung unnötiger, kostenintensiver Prozesse.
Versicherungsmakler
Seit 2008 ist die Haftung des Versicherungsmaklers in dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgeschrieben, die Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zu den Beratungspflichten wurde seitdem kontinuierlich zu Lasten der Makler verschärft. Wenn Sie von einem Versicherungsmakler betreut werden und feststellen, dass Sie im Schadensfall nicht versichert sind, sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, ob der nicht versicherte Schaden von dem Makler getragen werden muss. Das ist häufig der Fall. Ich kann schnell und kompetent prüfen, ob ein Anspruch gegen den Makler besteht und unterstütze Sie gerne bei dessen Durchsetzung.
Versicherungsmakler
Seit 2008 ist die Haftung des Versicherungsmaklers in dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgeschrieben, die Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zu den Beratungspflichten wurde seitdem kontinuierlich zu Lasten der Makler verschärft. Wenn Sie von einem Versicherungsmakler betreut werden und feststellen, dass Sie im Schadensfall nicht versichert sind, sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, ob der nicht versicherte Schaden von dem Makler getragen werden muss. Das ist häufig der Fall. Ich kann schnell und kompetent prüfen, ob ein Anspruch gegen den Makler besteht und unterstütze Sie gerne bei dessen Durchsetzung.
Auch Immobilienmakler haben Pflichten gegenüber ihrem Vertragspartner und haften bei Pflichtverletzungen. Die Pflichten des Maklers richten sich danach, ob er im Auftrag des Käufers oder des Verkäufers tätig wird. Wenn Sie feststellen sollten, dass der von Ihnen beauftragte Makler Ihre Interessen nicht sorgfältig wahrgenommen hat, empfiehlt sich die Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Ich überprüfe zunächst, ob Ihnen tatsächlich Ansprüche gegen den Makler zustehen und zeige Ihnen Möglichkeiten für die effektive und zügige Durchsetzung auf. Auch hier lege ich Wert darauf, nur Prozesse zu führen, bei denen eine gewisse Erfolgschance besteht.
Auch Immobilienmakler haben Pflichten gegenüber ihrem Vertragspartner und haften bei Pflichtverletzungen. Die Pflichten des Maklers richten sich danach, ob er im Auftrag des Käufers oder des Verkäufers tätig wird. Wenn Sie feststellen sollten, dass der von Ihnen beauftragte Makler Ihre Interessen nicht sorgfältig wahrgenommen hat, empfiehlt sich die Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Ich überprüfe zunächst, ob Ihnen tatsächlich Ansprüche gegen den Makler zustehen und zeige Ihnen Möglichkeiten für die effektive und zügige Durchsetzung auf. Auch hier lege ich Wert darauf, nur Prozesse zu führen, bei denen eine gewisse Erfolgschance besteht.
Hausverwalter
Viele Grundstücks- und Wohnungseigentümer/WEG verlassen sich bei der Betreuung und Verwaltung ihrer Immobilie auf einen Hausverwalter. Leider müssen sie immer häufiger feststellen, dass auch einem Verwalter Fehler unterlaufen können. Auch der Verwalter haftet für diese Fehler und ist entsprechend versichert. Ich vertrete seit vielen Jahren Hausverwalter in Regressprozessen und verfüge über umfassende Kenntnisse der Pflichten des Verwalters die ich gerne einsetze, um Ihren Fall zu prüfen. Berechtigte Ansprüche setze ich gerne für Sie durch.
Hausverwalter
Viele Grundstücks- und Wohnungseigentümer/WEG verlassen sich bei der Betreuung und Verwaltung ihrer Immobilie auf einen Hausverwalter. Leider müssen sie immer häufiger feststellen, dass auch einem Verwalter Fehler unterlaufen können. Auch der Verwalter haftet für diese Fehler und ist entsprechend versichert. Ich vertrete seit vielen Jahren Hausverwalter in Regressprozessen und verfüge über umfassende Kenntnisse der Pflichten des Verwalters die ich gerne einsetze, um Ihren Fall zu prüfen. Berechtigte Ansprüche setze ich gerne für Sie durch.
Ich habe mich als Rechtsanwältin viel mit Problemen „rund um die Immobilie“ befasst. Dazu gehören die Beratung bei dem Abschluss von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen, die Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften, die Beratung und Begleitung in Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren (für Gläubiger und Bieter), die Beratung bei dem Erwerb von Immobilien und den Abschluss von Bauträgerverträgen usw. . Meine Expertise und praktische Erfahrung auf diesem Gebiet stelle ich Ihnen gerne für die Durchsetzung Ihrer Ziele zur Verfügung.
Fälle im Baurecht betreffen häufig Auseinandersetzungen der Vertragsparteien wegen Mängeln am Bau oder in Bezug auf die Abrechnung der Bauleistung. Durch meine praktische Erfahrung bin ich dazu in der Lage, Sie bei Auseinandersetzungen effektiv und kostenschonend zu vertreten, wobei der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Prozessvermeidung liegt, denn: Bauprozesse sind langwierig und teuer.
Fälle im Baurecht betreffen häufig Auseinandersetzungen der Vertragsparteien wegen Mängeln am Bau oder in Bezug auf die Abrechnung der Bauleistung. Durch meine praktische Erfahrung bin ich dazu in der Lage, Sie bei Auseinandersetzungen effektiv und kostenschonend zu vertreten, wobei der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Prozessvermeidung liegt, denn: Bauprozesse sind langwierig und teuer.
Im Bankrecht war ich bisher fast ausschließlich im Auftrag von Kreditinstituten mit der Durchsetzung von Ansprüchen befasst. Mit dem dabei erworbenen Wissen stehe ich Ihnen bei Auseinandersetzungen mit Banken/ Sparkassen gerne beratend zur Seite.
Im Bankrecht war ich bisher fast ausschließlich im Auftrag von Kreditinstituten mit der Durchsetzung von Ansprüchen befasst. Mit dem dabei erworbenen Wissen stehe ich Ihnen bei Auseinandersetzungen mit Banken/ Sparkassen gerne beratend zur Seite.
Ich wurde im Dezember 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und bin seit 1996 als selbständige Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ich habe mich von Beginn an auf das Haftungsrecht der freien Berufe spezialisiert, insbesondere die Anwalts- und Notarhaftung. Seit 2009 bin ich Fachanwältin für Versicherungsrecht, mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auch hier im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung („Berufshaftpflichtversicherung“). Im Jahr 2018 bin ich in den Norden Berlins gezogen und arbeite seitdem mit Rechtsanwältin Anke Winter (www.anwaeltin-winter.de) in Bürogemeinschaft in Berlin-Waidmannslust.
Vita:
– geboren 1963 in Hohenlimburg
– verheiratet, ein Kind
– 1983 – 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin
– 1990 – 1992 Referendariat beim Kammergericht
– 1992 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
– 2009 Fachanwältin für Versicherungsrecht
Ich wurde im Dezember 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und bin seit 1996 als selbständige Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ich habe mich von Beginn an auf das Haftungsrecht der freien Berufe spezialisiert, insbesondere die Anwalts- und Notarhaftung. Seit 2009 bin ich Fachanwältin für Versicherungsrecht, mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auch hier im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung („Berufshaftpflichtversicherung“). Im Jahr 2018 bin ich in den Norden Berlins gezogen und arbeite seitdem mit Rechtsanwältin Anke Winter (www.anwaeltin-winter.de) in Bürogemeinschaft in Berlin-Waidmannslust.
Vita:
– geboren 1963 in Hohenlimburg
– verheiratet, ein Kind
– 1983 – 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin
– 1990 – 1992 Referendariat beim Kammergericht
– 1992 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
– 2009 Fachanwältin für Versicherungsrecht
Rechtsanwältin
Petra Riedel
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Rue Marin la Meslée 5
13405 Berlin
Telefon: +049(30) 8855-4106
Telefax: +049(30) 8855-4107
Mobile: +491736192330
E-Mail: kanzlei@p-riedel.de
Web: www.p-riedel.de
Montag – Freitag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Besprechungs-, Telefon-, und Videokonferenztermine nach Vereinbarung
Rechtsanwältin
Petra Riedel
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Rue Marin la Meslée 5
13405 Berlin
Telefon: +49(30) 8855-4106
Telefax: +49(30) 8855-4107
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E-Mail: kanzlei@p-riedel.de
Web: www.p-riedel.de
Montag – Freitag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
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